Presbyteriumswahl 2024

Alle vier Jahre wählen Gemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland ihre Presbyterien neu. Die nächste Wahl findet an der Urne am 18. Februar 2024 statt, digital können Gemeindemitglieder bereits vorher ihre Stimme abgeben.

Was macht ein*e Presbyter*in?

Die Leitung einer Kirchengemeinde liegt beim Presbyterium. Mitglieder des Presbyteriums sind die ehrenamtlichen Presbyter*innen, die Pfarrer*innen und die gewählten Mitarbeitenden. Sie übern den Dienst der Leitung in gemeinsamer Verantwortung aus. 

Welche Aufgaben gehören dazu?

Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde: Es entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dazu trifft sich das Presbyterium regelmäßig, um Beschlüsse zu fassen. Konkret geht es dabei z. B. um Mitarbeitende und Veranstaltungen, den Haushalt der Gemeinde und ihre Gebäude. Möglich ist auch die Mitarbeit in weiteren Ausschüssen auf Gemeinde- oder Kirchenkreisebene. In vielen Gemeinden übernehmen Presbyter*innen auch Lektorendienste im sonntäglichen Gottesdienst, helfen bei der Austeilung des Abendmahls oder beim Sammeln der Kollekten.

Das Presbyterium trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich. Die Gemeinde hat auch diakonische und gesellschaftliche Aufgaben. Auch hier entscheidet und unterstützt das Presbyterium. Damit all diese Aufgaben gelingen, sucht, beauftragt und fördert das Presbyterium geeignete Personen. Jede und jeder aus der Gemeinde ist eingeladen dabei mitzumachen. Presbyter*innen werden in einem besonderen Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.

Wie viel Aufwand bedeutet das?

Neben den monatlich stattfindenden Sitzungen ist auch Zeit für das Lesen von Protokollen und Sitzungsvorlagen einzuplanen. Jede Mitarbeit in einem weiteren Ausschuss oder mit einer Beauftragung bringt weiteren Zeitaufwand mit sich. 

Die Aufgaben eines Presbyteriums sind vielfältig: Nicht alle können sich in jedes Thema gleichermaßen einarbeiten. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen.

Terminplan der Wahl

Gemeindeversammlung
- Vorschlag weiterer Kandidatinnen und Kandidaten
- Prüfung der zusätzlichen Kandidatinnen und Kandidaten
- Feststellung der endgültigen Vorschlagsliste oder Durchführung eines möglichen Beschwerdeverfahrens und
Bekanntgabe
- der Namen der Gewählten im Gottesdienst oder
- Mitteilung der Entscheidung über die Verschiebung der Wahl oder
- Mitteilung der Wahl in einer Gemeindeversammlung am 18.02.2024
Wahlverzeichnis
Erstellung und Schließung des Wahlverzeichnisses durch die Verwaltung (und Übermittlung der Daten an den Druckdienstleister)
Digitalwahl
Wahlzeitraum für die digitale Wahl
Urnenwahl
Urnenwahl ggf. Wahl in einer Gemeindeversammlung
Wahlergebnis
Beschlussmäßige Feststellung des Wahlergebnisses und sofortige schriftliche Benachrichtigung der Gewählten
Wahlannahme
Erklärung der Wahlannahme durch die Gewählten (5-Tage-Frist ab Zugang!)
Bekanntgabe
Bekanntgabe des Wahlergebnisses – bei einer Aufgliederung der Gemeinde in Wahlbezirke alle Ergebnisse – mit Rechtsbehelfsbelehrung
Amtseinführung
Amtseinführung der gewählten Prebyter*innen
24. September 2023
15. Oktober 2023
Anfang Dezember
22. Januar 2024 bis 11. Februar 2024
18. Februar 2024
18. / 19. Februar 2024
Bis 24. Februar 2024
26. Februar 2024
10. März 2024

Bei Rückfragen

Gerne können Sie/könnt Ihr mich für weitere Informationen oder bei Rückfragen anrufen.

Anne Petsch

Pfarrerin

Friemersheimer Straße 10
47229 Duisburg
Telefon: 02065 838903
anne.petsch@ekir.de

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